Altstadterhaltung

Gegenstand:
Maßnahmen zur Erhaltung von historisch, städtebaulich und architektonisch bedeutsamen Gebäuden, insbesondere in der Linzer Altstadt.

Höhe:
Bis zu 30 % der förderungswürdigen Kosten, nicht rückzahlbar.

Wichtige Voraussetzungen für die Gewährung:

  • das Objekt bzw. die Baumaßnahmen müssen dem Flächenwidmungsplan und dem Bebauungplan entsprechen
  • die Liegenschaft darf nicht im Eigentum von Rechtsträgern stehen, die vom Rechnungshof überprüft werden können, ausgenommen Liegenschaften der Stadt Linz oder von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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