Arbeiten auf oder neben der Straße

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, brauchen Sie nach der Straßenverkehrsordnung unabhängig von anderen Rechtsvorschriften eine straßenpolizeiliche Bewilligung.

Finden die Arbeiten auf oder neben Straße auf öffentlichem Gut der Stadt Linz statt, benötigen Sie auch eine privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung für die Benützung des öffentlichen Gutes vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung.

Bei der Durchführung von Grabungsarbeiten auf Gemeindestraßen, Ortschaftswegen, Güterwegen, Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen und den dazugehörigen Anlagen sowie in öffentlichen Garten- und Grünanlagen brauchen Sie unabhängig von anderen Bewilligungen auch eine für Grabungsarbeiten.

Werden im Zuge dieser Grabungen Rohre bzw. Leitungen verlegt, ist zusätzlich ein Ansuchen um Zuweisung einer Trasse erforderlich.

Sind Grabungen während der Grabungssperre (§ 5 Grabungsordnung) erforderlich, kann in begründeten Fällen um Ausnahmegenehmigung angesucht werden.

Diese Bewilligungen erhalten Sie im Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik.

 

Wichtiger Hinweis
Der Antrag gemäß § 90 StVO 1960 für Arbeiten auf oder neben der Straße (straßenpolizeiliche Bewilligung) ist formlos beim Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abt. Veranstaltungen und Verkehrsrecht einzubringen.

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, BaustellenCenterLinz

    +43 732 7070 E-Mail Adresse: baustellen.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sgs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
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