Dauernd stark gehbehinderte Personen können um einen Ausweis gemäß §29 b der Straßenverkehrsordnung ansuchen.
Voraussetzungen
- schriftlicher oder telefonischer Antrag
- positive Entscheidung der Behörde nach amtsärztlicher Untersuchung
- 30,40 Euro an Gebühren
- 2 Passbilder
Vorgangsweise
- Antragstellung
- schriftlich: Antragsformulare liegen im Gesundheitsamt (1. Stock, Information), im Bürgerservice Center Neues Rathaus sowie in den Bürgerservicestellen der Stadtbibliotheken auf. Sie können das Formular direkt vor Ort ausfüllen und abgeben.
- telefonisch: 7070-2620 oder 2621
- elektronisch: e-mail gesundheitsservice@mag.linz.at
- Der Antrag kostet 13,20 Euro, zahlbar nach schriftlicher Erledigung Ihres Ansuchens, aber auch bei Ablehnung Ihres Antrages.
- Amtsärtzliche Untersuchung
- Das Gesundheitsamt der Stadt Linz informiert Sie schriftlich über den Untersuchungstermin.
- Bei positivem Ergebnis der Untersuchung fallen nochmals 17,20 Euro an Gebühren an.
- Mit den beiden Passfotos und dem Geldbetrag von 30,40 Euro erhalten Sie gleich nach der Untersuchung Ihren Ausweis.
- Bei negativem Ergebnis der Untersuchung wird ein Verfahren vom Bezirksverwaltungsamt der Stadt Linz eingeleitet. Dabei können Sie Ihre Beweggründe vorbringen und Rechtsmittel ergreifen. Unabhängig vom Verfahrensausgang fallen 13,20 Euro Bundesgebühren für den Antrag an.
- Wenn sich bei der Untersuchung der Verdacht ergibt, dass Einschränkungen hinsichtlich der allgemeinen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bestehen, so muss die Amtsärztin - sofern Sie Besitzer einer Lenkerberechtigung sind - aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung 1997 idgF eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit beim Polizeiarzt veranlassen.
Für Fragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 7070-2620 oder 2621, bei rechtlichen Fragen unter der Telefonnummer 7070-2465, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Nur Personen mit Hauptwohnsitz in Linz können diesen Ausweis beim Gesundheitsamt der Stadt Linz beantragen.