Im Rahmen der Behindertenhilfe (Chancengleichheitsgesetz) werden für Menschen mit Beeinträchtigungen, folgende Leistungen angeboten:
In Verbindung mit bestimmten vorher angeführten Hauptleistungen können zusätzlich folgende Leistungen beantragt werden:
Voraussetzungen:
Notwendige Unterlagen:
In Einzelfällen steht es im Ermessen der entscheidenden Behörde, noch weitere Unterlagen anzufordern.
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
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Amt für Soziales, Jugend und Familie, Behindertenhilfe Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: +43 732 7070 54 2776 E-Mail.: asjf@mag.linz.at |
Freier KundInnenverkehr: Montag bis Freitag 7 - 12.30 Uhr; KundInnenverkehr nach Vereinbarung: Montag und Donnerstag 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 12.30 bis 13.30 Uhr, Freitag 12.30 - 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
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