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Fahrradausweis

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Rad fahren auf öffentlichen Straßen erst ab dem 12. Lebensjahr erlaubt. Mit dem Fahrradausweis darf man bereits ab dem 10. Lebensjahr auf der Straße Rad fahren. Dieser wird nach abgelegter Prüfung vom Bezirksverwaltungsamt ausgestellt.


Adresse Öffnungszeiten
Bezirksverwaltungsamt
Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: +43 732 7070 2511
E-Mail.: verkehr.bzva@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
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