Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Rad fahren auf öffentlichen Straßen erst ab dem 12. Lebensjahr erlaubt. Mit dem Fahrradausweis darf man bereits ab dem 10. Lebensjahr auf der Straße Rad fahren. Dieser wird nach abgelegter Prüfung vom Bezirksverwaltungsamt ausgestellt.
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
|
Bezirksverwaltungsamt Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: +43 732 7070 2511 E-Mail.: verkehr.bzva@mag.linz.at |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at
+43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.
Ihre Meinung ist uns wichtig!