Seitenanfang

DE   EN   IT   FR   ES   CZ   | SCHRIFT: A    A+   A++ | KONTRAST +|Österreichische Gebärdensprache

Heiraten im Ausland

Für viele Paare ist es heute eine reizvolle Vorstellung, nicht auf die herkömmliche Art und Weise in Österreich zu heiraten, sondern für diesen besonderen Tag auch einen besonderen Ort im Ausland zu wählen.
In der Folge beschreiben wir Ihnen die optimale Vorgangsweise bei der Planung Ihrer Hochzeit im Ausland.

1. Schritt:
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.

2. Schritt:
Als nächstes besorgen Sie die geforderten Dokumente. In den meisten Fällen wird man folgende Papiere verlangen:

  • neue Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • Heiratsurkunden und Scheidungspapiere aller Vorehen
  • Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie am Standesamt des Hauptwohnsitzes. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig (siehe Kapitel 'Anmeldung zur Eheschließung').

Kosten: ab 40,00 Euro
Auch dieser Wert kann sich erheblich steigern, nämlich dann, wenn ausländische Dokumente erstmals im Inland vorgelegt werden.

Tipp für Sparer! Alle inländischen Urkunden sind auch als internationale Formulare erhältlich. Sie sparen dadurch die Übersetzungskosten.

3. Schritt:
Lassen Sie alle Dokumente beglaubigen, da Sie sonst im Ausland nicht anerkannt werden. Da das Thema Beglaubigung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Zusätzlich müssen alle deutschsprachigen Papiere von einem beeideten Dolmetsch übersetzt werden.

4. Schritt:
Nach Ihrer Hochzeit erhalten Sie vom ausländischen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt. Auch dieses Dokument müssen Sie von einem beeideten Dolmetsch übersetzen und von den jeweiligen Behörden beglaubigen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls am Standesamt.

5.Schritt:
Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr verschiedene Behörden bzw. Firmen von Ihrer Eheschließung und der Änderung Ihres Familiennamens zu verständigen.

Weiterführende Links



Adresse Öffnungszeiten
Einwohner- und Standesamt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
E-Mail.: standesamt@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

Sie suchen spezielle Services? Sie können in unserem Serviceindex gezielt nachschlagen.

Serviceindex

weitere Informationen:


55 Stunden Service für Sie!

Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr


Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at

 
+43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.

 

Ihre Meinung ist uns wichtig! .