Heizungsumstellung auf Fernwärme von mindestens drei Wohneinheiten in einem Objekt
Die Stadt Linz fördert innerhalb des Stadtgebietes die Heizungsumstellung auf Fernwärme. Bei dem Objekt müssen mindestens drei Wohneinheiten umgestellt werden.
Hinweise:
Das Förderansuchen für alle Wohneinheiten muss in einem Antrag erfolgen. Umstellungen bei einzelnen Wohneinheiten werden nicht gefördert.
Achtung:
Maßnahmen, die aufgrund eines behördlichen Verfahrens vorgeschrieben sind, werden nicht gefördert!
Aktuelle Förderungen bei anderen Institutionen siehe unter "Weiterführende Links"
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Spezielle Förderungsrichtlinien für Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen (PDF, 224kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Heizungsumstellung - Förderungsansuchen Privatpersonen
- Heizungsumstellung - Förderungsansuchen Unternehmen