Ziel von Jobimpuls ist die Integration von SozialhilfeempfängerInnen in den Arbeitsmarkt und die persönliche Stabilisierung sowie Weiterentwicklung (gemäß § 14 Oberösterreichisches Sozialhilfegesetz und § 11 Oberösterreichisches Behindertengesetz).
Die Förderung von Menschen mit Sozialhilfebezug und/oder Beeinträchtigungen wird auf den individuellen Entwicklungsbedarf abgestimmt. Dazu gibt es bei Jobimpuls verschiedene Angebote wie Beschäftigung, Qualifizierung, Bildung, Ausbildung, Beratung und soziale Betreuung.
Jobimpuls bietet den MaßnahmenteilnehmerInnen ein komplexes Lernfeld, das insbesondere folgende Chancen eröffnet:
- Erwerben von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten
- Absolvieren einer berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung
- Weiterentwicklung der persönlichen und beruflichen Identität
- Erkennen und Weiterentwickeln der eigenen Ressourcen
- Stabilisierung des eigenen sozialen Umfeldes und Verbesserung der materiellen Lebensumstände
- nachhaltige Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem regulären Arbeitsmarkt
Die TeilnehmerInnen sollen nach Abschluss der Maßnahme in der Lage sein, ihr Leben eigenverantwortlich zu führen, eine Berufstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt auszuüben und weiterführende Angebote im regulären Berufsbildungs- und Schulsystem wahrzunehmen.
Zielgruppe
Arbeitsfähige Menschen mit Sozialhilfebezug und/oder Beeinträchtigungen,
- die auf dem regulären Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt als benachteiligt gelten und nicht den Status der 'Erwerbsunfähigkeit' haben,
- für die keine anderen Maßnahmen im Regelsystem der beruflichen Bildung in Betracht kommen bzw. derzeit nicht als sinnvoll erscheinen (berufliche Schulen, Fortbildungs-und Umschulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice und überbetrieblicher Bildungsträger, Angebote der direkten Arbeitsvermittlung, etc.),
- bei denen ein erhöhter Bedarf an individueller beruflicher und sozialer Förderung besteht.
Dazu zählen insbesondere SozialhilfeempfängerInnen und benachteiligte Personen, die häufig folgende zusätzliche Merkmale von Benachteiligung aufweisen:
- höheres Alter
- Gesundheitliche Einschränkungen
- Körperliche Behinderungen
- Psychische Behinderungen
- Fehlende Berufserfahrung im erlernten Beruf
- Instabile Erwerbsbiografie
- Niedrige Allgemeinbildung
- Besondere familiäre Belastungen (z.B. Alleinerziehende)
- Soziokulturelle Benachteiligung (AusländerInnen und Minderheiten mit sozialen, gesundheitlichen und sprachlichen Problemen)
- Frauen und Männer mit gravierenden sozialen Problemlagen (z.B. hohe Verschuldung, Haftentlassung, Suchterkrankung)
- Hausfrauen, die bei der Scheidung auf Unterhalt verzichtet haben und einen Sozialhilfebezug benötigen
- Schwangere Frauen ohne finanziellen Rückhalt
- Schul-und/oder LehrstellenabbrecherInnen, die für einen vereinbarten Überbrückungszeitraum Erfahrungen bezüglich sinnvoller Tagesstrukturen machen können bzw. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen besuchen
- Sozial auffällige Jugendliche ohne Perspektiven
Aufnahmeverfahren und Betreuung
- Sozialanamnese und Aufnahmegespräch über Eignung als Jobimpuls-MitarbeiterIn
- Amtsärztlicher Befund über psychische und physische Belastbarkeit
- Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden
- Beratung und Krisenintervention nach individuellem Bedarf
- Entwicklungsgespräche mit den Jobimpuls-MitarbeiterInnen in regelmäßigem Turnus über berufliche und individuelle Entwicklung, Zielvereinbarung
- Kooperation mit anderen fachlichen Einrichtungen und Institutionen
- Unterstützung bei der Bewerbung für einen Ausbildungs-oder Umschulungsplatz nach Maßnahmenende, auch durch Vermittlung in Praktikums- und Arbeitsstellen
- Nachbetreuung durch Beratung und Begleitung ehemaliger Jobimpuls-MitarbeiterInnen insbesondere bei Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses nach Bedarf
- Arbeitseinsatz in Dienststellen der Stadt Linz wie Tagesheimstätten, Seniorenzentren, Garten- und Straßenbau, Krankenhaus, interner Verwaltungsbereich, bzw. bei Sozialvereinen wie ARGE Trödlerladen, Sozialmarkt SOMA, etc. und privaten Firmen.
Nutzen von Jobimpuls (Hilfe zur Arbeit) für den Sozialhilfeträger
- Erbringen von Arbeitsleistungen und Kostenersparnis für Sozialhilfeverbände
- Reintegration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beendet Abhängigkeit vom Sozialhilfebezug
- bei Nichtvermittelbarkeit Erwerben von Ansprüchen für Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
- Erwerben von Pensionsversicherungszeiten