Der Kinderabsetzbetrag steht allen Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, zu.
Er wird in einer Höhe von 50,87 Euro je Kind gewährt. Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt; ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
| Adresse |
|---|
|
Finanzamt Linz Bahnhofplatz 7, 4020 Linz Tel.: +43 732 6998 528 https://www.bmf.gv.at/ |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at
+43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.
Ihre Meinung ist uns wichtig!