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Kinderabsetzbetrag

Der Kinderabsetzbetrag steht allen Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, zu.
Er wird in einer Höhe von 50,87 Euro je Kind gewährt. Dieser Betrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt; ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.


Adresse
Finanzamt Linz
Bahnhofplatz 7, 4020 Linz
Tel.: +43 732 6998 528
https://www.bmf.gv.at/

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