Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt kann persönlich im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus und in den Stadtbibliotheken gemeldet werden und wird in der Folge an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Linz.

Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im NRH zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.

Notwendige Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • wenn verfügbar: Nachweis über die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft (z.B. Taufschein, Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung für den Kirchenbeitrag, sonstige Bestätigung über die Mitgliedschaft)

Sie können Ihre Austrittserklärung auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) einbringen. Die Adressen bzw. Faxnummer finden Sie auf dem Formular.

Notwendige Unterlagen

  • Scan des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars (für Minderjährige unterschreibt der*die Erziehungsberechtigte)
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
  • wenn vorhanden: Kopie des Taufscheines beziehungsweise Angaben zur Taufpfarre und zum Taufdatum

Kirchenaustritt für Minderjährige:
Mündige Minderjährige (14- bis 18-Jährige) gelten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als religionsmündig und können über den Austritt aus ihrer Glaubensgemeinschaft selbst entscheiden. Eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist hierfür nicht notwendig.

Bis zu ihrem 14. Geburtstag (unmündige Minderjährige) benötigen Kinder für den Kirchenaustritt jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Kosten
Die Meldung des Kirchenaustrittes ist gebührenfrei. Für die Kopie der Niederschrift sind 2,10 Euro Verwaltungsabgabe vor Ort zu entrichten. Die Kopie der Niederschrift ist jederzeit (auch zu einem späteren Zeitpunkt) im Bürger*innen-Service oder in den Stadtbibliotheken erhältlich.

Vorsicht: Private Firmen bieten den Online-Kirchenaustritt an. Diese Firmen treten jedoch nur als Vermittler auf. Aus dieser Vermittlertätigkeit entstehen Kosten.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

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Kontakte

  • Bürger*innen-Service Neues Rathaus

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: info@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr;
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Stadtbibliothek Auwiesen

    Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Montag 11 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr, Dienstag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr
  • Stadtbibliothek Dornach-Auhof

    Sombartstraße 1 - 5, 4040 Linz +43 732 3408 25660


    Montag 11 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 und 14 bis 19 Uhr
  • Stadtbibliothek Ebelsberg

    Kremsmünsterer Straße 1 - 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Dienstag und Freitag von 9 bis 14 Uhr, Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Stadtbibliothek Pichling
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
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Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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