Nahversorgungsförderung
Förderart
Investitionsförderung, Betriebsmittelzuschuss
Zielgruppe
Nahversorger im Stadtgebiet Linz, nur Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.
Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 2 Millionen nicht überschreitet.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 10 Millionen nicht übersteigt.
Als Nahversorger gelten folgende Branchen:
Bäcker/Konditor, Fleischer, Gastgewerbe (inklusive gastronomischen Bereich v. Beherbergungsbetrieben), Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten, außer selbständige Einzelhändler), Drogerien, Papierwarengeschäfte, Blumengeschäfte, Elektrotechniker und Änderungsschneidereien.
Förderbereich
Förderbar sind Investitionskosten in Form von Bau- und Adaptierungsinvestitionen, Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung, Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten. Die Mindesthöhe der Netto-Investitionen beträgt € 1.000,--, die Maximalhöhe liegt bei € 70.000,--.
Ein Betriebsmittelzuschuss ist nur für Kleinstunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels möglich, die ein Lebensmittel-Vollsortiment führen.
Einreichtermin: Vor Investitionsbeginn
Förderziel
Forcierung von Investitionen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen im Bereich Nahversorgung aufgrund von Ansiedlung, Unternehmensgründung, -übernahme, Erweiterung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes mit dem Ziel der Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung.
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Schwerpunktprogramm Linz fördert Nahversorgung (PDF, 137kB) (neues Fenster)
- Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Linz (PDF, 286kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Nahversorgungsförderung Förderungsansuchen