Nahversorgungsförderung

Förderart
Investitionsförderung, Betriebsmittelzuschuss

Zielgruppe
Nahversorger im Stadtgebiet Linz, nur Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.
Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 2 Millionen nicht überschreitet.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent, deren Jahresumsatz/Jahresbilanz € 10 Millionen nicht übersteigt.
Als Nahversorger gelten folgende Branchen:
Bäcker/Konditor, Fleischer, Gastgewerbe (inklusive gastronomischen Bereich v. Beherbergungsbetrieben), Lebensmitteleinzelhandel (keine überregional tätigen Filialketten, außer selbständige Einzelhändler), Drogerien, Papierwarengeschäfte, Blumengeschäfte, Elektrotechniker und Änderungsschneidereien.

Förderbereich
Förderbar sind Investitionskosten in Form von Bau- und Adaptierungsinvestitionen, Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung, Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten. Die Mindesthöhe der Netto-Investitionen beträgt € 1.000,--, die Maximalhöhe liegt bei € 70.000,--.
Ein Betriebsmittelzuschuss ist nur für Kleinstunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels möglich, die ein Lebensmittel-Vollsortiment führen.
Einreichtermin: Vor Investitionsbeginn

Förderziel
Forcierung von Investitionen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen im Bereich Nahversorgung aufgrund von Ansiedlung, Unternehmensgründung, -übernahme, Erweiterung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes mit dem Ziel der Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

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