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Pflegegeld

Zweck des Pflegegeldes ist, den Pflegebedürftigen die Finanzierung von Betreuung teilweise abzugelten und eigenständig entscheiden zu lassen, welche Art der Hilfeleistung ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Das Pflegegeld ist daher für die erforderliche Betreuung zu verwenden.

Wer erhält welches Pflegegeld?

Bundespflegegeld erhalten BezieherInnen (einschließlich Witwen und Waisen) einer Pension der Sozialversicherung, einer Unfallrente, einer Beamtenpension des Bundes oder von Versorgungsrenten. Anträge sind bei den jeweils zuständigen Pensionsversicherungsanstalten einzubringen.

Landespflegegeld erhalten mitversicherte Angehörige, SozialhilfeempfängerInnen und Berufstätige mit Pflegebedarf. Diese Personen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben.
Anträge sind mittels Formblatt beim zuständigen Gemeindeamt bzw. dem Magistrat einzubringen.
Landespflegegeld erhalten weiters BezieherInnen einer Landes- oder Gemeindepension (einschließlich Witwen und Waisen). Diese Anträge sind bei der jeweils zuständigen Pensionsstelle einzubringen. Antragsberechtigt sind pflegebedürftige Personen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen oder SachwalterInnen.

Bei erstmaliger Beantragung von Pflegegeld für österreichische StaatsbürgerInnen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Aktuelle ärztliche Befunde
  • Nachweis über Familienbeihilfe
  • Bei Sachwalter Beschluss der Sachwalterschaft
  • Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionsauszahlung
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    Bei Beantragung von Pflegegeld für nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Aufenthaltstitel
    • Nachsichtansuchen von der Erfordernis der Österreichischen Staatsbürgerschaft (formlose Darstellung des Lebenslaufes ab Einreise in Österreich und Begründung, warum von der Staatsbürgerschaftserfordernis Abstand genommen werden soll)
    • Einkommensnachweis
    • Aktuelle ärztliche Befunde
    • Nachweis über Familienbeihilfe
    • Bei Sachwalter Beschluss der Sachwalterschaft
    • Antrag auf bargeldlose Gehalts-/Pensionsauszahlung

    Bei der Beantragung einer Erhöhung des Pflegegeldes ist ein ärztlicher Befund über die Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorzulegen. In Einzelfällen steht es stets im Ermessen der entscheidenden Behörde, noch weitere Unterlagen anzufordern.

    Weiterführende Links



    Adresse Öffnungszeiten
    Amt für Soziales, Jugend und Familie
    Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
    Tel.: +43 732 7070
    E-Mail.: asjf@mag.linz.at
    Freier KundInnenverkehr: Montag bis Freitag 7 bis 12.30 Uhr; KundInnenverkehr nach Vereinbarung: Montag und Donnerstag 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 12.30 bis 13.30 Uhr, Freitag 12.30 bis 14 Uhr

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