Beim erstmaligen Besuch einer Pflichtschule können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen eine Schulbeginnhilfe beantragen. Für LinzerInnen entfällt die Wohnsitzbestätigung der Gemeinde am Antragsformular.
Schulveranstaltungshilfe
Für die Teilnahme an Schulveranstaltungen können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen eine Schulveranstaltungsbeihilfe beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem besuchten Schultyp:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung
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Familienreferat des Landes Oberösterreich Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Tel.: +43 732 7720 0 http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFC... |
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Landesschulrat für Oberösterreich Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz Tel.: +43 732 7071 0 E-Mail.: schulservice@lsr-ooe.gv.at http://www.lsr-ooe.gv.at/ |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
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