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Sozialhilfe und Krankenhilfe

Die Aufgabe sozialer Hilfe ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für jene, die dazu Hilfe der Gemeinschaft bedürfen. Durch soziale Hilfe sollen soziale Notlagen vermieden und Personen befähigt werden, die Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Oberösterreichisches Sozialhilfegesetz).

Die Höhe der Sozialhilfe wird nach den jeweils geltenden Sozialhilferichtsätzen nach OÖ. Sozialhilfegesetz berechnet.

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