Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständigkeit:
Jede Gemeinde in Österreich (ausgenommen Standesamtsverband).

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird ausgestellt, wenn der*die Antragsteller*in

  • den Hauptwohnsitz in Österreich hat und
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt

In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, die Urkunde online zu bestellen.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird bei persönlicher Beantragung eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfel. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.

Österreichische Staatsbürger*innen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der für ihren Wohnsitz im Ausland zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.

Recht auf Ausstellung des Nachweises haben:

  • die volljährige Person selbst, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird
  • die gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Notwendige Unterlagen für österreichische Staatsbürger*innen durch Abstammung (Geburt):

  • amtlicher Lichtbildausweis des*der Antragsteller*in
  • Geburtsurkunde im Original
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade

Notwendige Unterlagen für österreichische Staatsbürger*innen durch Verleihung

  • amtlicher Lichtbildausweis des*der Antragsteller*in
  • Geburtsurkunde im Original
  • Verleihungsbescheid im Original (nur notwendig, wenn die Staatsbürgerschaft verliehen wurde)
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
  • Hinweis: ausländische Dokumente bedürften einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher, eventuell einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille

Ausnahmen
In manchen Fällen ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern notwendig

Kosten (Barzahlung erforderlich):

  • 44,60 Euro pro Urkunde (entfällt bei der Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr).
  • Bei der Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
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Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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