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Straßenrechtliche Bewilligung (Private Zufahrten)

Der Anschluss von nicht öffentlichen Straßen einschließlich Grundstückszufahrten an öffentliche Straßen darf nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung hergestellt werden.

Diese Bewilligung ist beispielsweise für

  • Gehsteigüberfahrten
  • Gehsteigunterbrechungen
  • Anbindung einer privaten Zufahrt an das öffentliche Straßennetz
  • provisorische Baustellenzufahrten

erforderlich.

Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Ansuchen - es besteht auch die Möglichkeit, das Ansuchen online einzubringen.
Lageplan oder Lageskizze

Kosten
Für die Ausfertigung der Bewilligung 8,60 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite.

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema


Infomaterial zu diesem Thema



Adresse Öffnungszeiten
Tiefbau Linz
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: 732/7070-54-3329
E-Mail.: tbl@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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