Ab 1.1.2008 gilt das neue Oberösterreichische Veranstaltungssicherheitsgesetz LGBl.Nr. 78/2007 und löst damit die bisherigen Regelungen nach dem OÖ. Veranstaltungsgesetz ab.
Es wird nun zwischen anzeigepflichtigen, meldepflichtigen und bewilligungspflichtigen Veranstaltungen unterschieden.
Bis wann sind Veranstaltungen zu melden bzw. anzuzeigen?
Anzeigepflichtige Veranstaltungen:
Die Veranstalterin/der Veranstalter hat die Durchführung der anzeigepflichtigen Veranstaltung spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn der Gemeinde, in der die vorgesehene Veranstaltungsstätte liegt, schriftlich anzuzeigen.
Kosten
Anzeigepflichtige Veranstaltungen:
Meldepflichtige Veranstaltungen: Keine
Weitere Informationen zum OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz
Wissenswertes über das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz wie Informationen für VeranstalterInnen und ZirkusbetreiberInnen, über Mindesterfordernisse für VeranstalterInnen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ's) in Bezug auf Veranstaltungen finden Sie unter
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
|
Bezirksverwaltungsamt Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: +43 732 7070 2511 E-Mail.: veranstaltungen.bzva@mag.linz.at |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at
+43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.
Ihre Meinung ist uns wichtig!