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Versteigerungsabgabe

Abgabe für im Stadtgebiet von Linz stattfindende freiwilligen Feilbietungen (Versteigerungen) beweglicher und unbeweglicher Sachen.

Steuerpflichtig
ist derjenige, der die Versteigerung beweglicher oder unbeweglicher Sachen vornimmt oder vornehmen läßt.
Ist der Abgabepflichtige nicht Eigentümer der Sache, so haftet der jeweilige Eigentümer sowie der Erwerber mit dem Abgabepflichtigen zur ungeteilten Hand für die Entrichtung der Abgabe.

Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe:
1 % des bei der Versteigerung erzielten Erlöses der Versteigerung zusätzlich jener Lasten, die vom Ersteher zusätzlich zum Meistbot zu übernehmen sind.

Entrichtung der Steuer

  • an den Magistrat Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz bis zum 15. des darauffolgenden Monats
  • bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres:
    Abgabenerkärung über die Bemessungsgrundlage (aufgegliedert nach Kalendermonaten).


Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Versteigerungsabgabenordnung der Stadt Linz

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Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
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