Die feuerpolizeilichen Überprüfungen werden in regelmäßigen Abständen routinemäßig bei allen Linzer Gebäuden druchgeführt.
Die Überprüfungsintervalle unterteilen sich in drei Gruppen:
Grundsätzlich werden die Eigentümer der Objekte mindestens 2 Wochen vor einer Überprüfung schriftlich informiert.
Der Hauseigentümer hat seine Mieter nötigenfalls schriftlich davon zu informieren und Sorge zu tragen, dass alle Bereiche (Wohnungen, Garagen, Kellerräume, ..... ) frei zugänglich sind.
Sollte der vorgegebene Termin für Sie nicht möglich sein, ersuchen wir um Mitteilung. Der zuständige Sachbearbeiter wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren.
Bei Anzeigen wegen feuerpolizeilicher Mängel kann und muss eine Überprüfung aber sofort, nötigenfalls unangekündigt und ohne Rücksicht auf die Fristen durchgeführt werden!
Wurden bei der feuerpolizeilichen Überprüfung Mängel festgestellt, haben Sie die Möglichkeit die Behebung dieser Mängel schriftlich oder per Fax zu melden. Ist es Ihnen nicht möglich, die Behebung der Mängel fristgerecht durchzuführen, können Sie ein Ansuchen um Fristverlängerung stellen.
| Adresse | Öffnungszeiten |
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Feuerwehr der Stadt Linz Wiener Straße 154, 4020 Linz Tel.: +43 732 3342 252 Fax.: 732/3342-257 E-Mail.: feuerpolizei@mag.linz.at http://www2.linz.at/feuerwehr/3050.asp |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
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