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Freilaufflächen

Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den mit Tafeln gekennzeichneten Freilaufflächen in folgenden Parks und Grünflächen :
(aber Achtung, befinden sich dort Kinder- und Jugendspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, Badebecken oder Winterspielplätze, dann gilt in diesen Bereichen, wie schon bisher, ein Mitnahmeverbot von Hunden)

Linzseitig:

  1. Linzer Donauufer ab Voest-Brücke stromabwärts
  2. Bereich Modellflugplatz
  3. Freinberganlage
  4. Parkanlage Sonnenpromenade (Arboretum)
  5. Parkanlage Bauernberg
  6. Park Seniorenzentrum Ing. Sternstraße
  7. Areal entlang Segelflugplatz (zwischen Motorboothafen und Einfahrt Tankhafen)
  8. Hummelhofwald 
  9. Wasserwald
  10. Wohnungsanlagen GesmbH (WAG)-Park westlich der Landwiedstraße
  11. Traunauen beidseitig jeweils bis zur Stadtgrenze ausgenommen Naturschutzgebiet

Urfahrseitig:

  12.  Wanderwege Diesenleitenbach und Bachlberg
  13.  Wanderwege Pöstlingberg ausgenommen engere Pöstlingberganlage und Schmittenwiese
          (Bereich Samhaberstraße – Hagenstraße)
  14.  Heilhamerpark 
  15.  Urfahraner Donaulände ab Voest-Brücke bis zur Stadtgrenze

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Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: +43 732 7070 2444
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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