Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den mit Tafeln gekennzeichneten Freilaufflächen in folgenden Parks und Grünflächen :
(aber Achtung, befinden sich dort Kinder- und Jugendspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, Badebecken oder Winterspielplätze, dann gilt in diesen Bereichen, wie schon bisher, ein Mitnahmeverbot von Hunden)
Linzseitig:
Urfahrseitig:
12. Wanderwege Diesenleitenbach und Bachlberg
13. Wanderwege Pöstlingberg ausgenommen engere Pöstlingberganlage und Schmittenwiese
(Bereich Samhaberstraße – Hagenstraße)
14. Heilhamerpark
15. Urfahraner Donaulände ab Voest-Brücke bis zur Stadtgrenze
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
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Finanzrechts- und Steueramt Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: +43 732 7070 2444 |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at
+43 732 7070
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