Hundeabgabe (seit 1.1.2004)
Abgabe für das Halten von mehr als zwölf Wochen alten Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflicht und Anmeldung
Eine Person, die in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz binnen drei Tagen zu melden.
Entrichtung der Steuer
Höhe der Abgaben für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr)
Die Hundeabgabe beträgt
Für InhaberInnen eines gültigen Linzer Aktivpasses wird bei Anmeldung eines Hundes (bitte Aktivpass vorlegen) der unter Ziffer 1 angeführte Abgabensatz um 50 % ermäßigt; bei Wegfall dieser Ermäßigungsvoraussetzung ist die Abgabe für das darauffolgende Haushaltsjahr in voller Höhe zu entrichten.
Eine bereits in Linz bzw. in einer anderen oberösterreichischen Gemeinde entrichtete Hundeabgabe wird angerechnet.
Befreiung von der Hundeabgabe
Der Hundeabgabe unterliegt nicht das Halten von
Die Bezahlung der Hundeabgabe können Sie bei der Anmeldung im Abgaben-Service auch bar oder per Bankomat-Kasse vornehmen und wenn Sie wollen, auch einen Abbuchungsauftrag erteilen. Sie ersparen sich damit den Weg zur Bank.
Der Hundehalter oder die Hundehalterin hat die Beendigung der Hundehaltung (Abmeldung) unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz zu melden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundeabgabeordnung der Stadt Linz.
Abgaben-Service im Neuen Rathaus
Neues Rathaus, 1.Stock, Zimmer 1120
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
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Finanzrechts- und Steueramt Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: +43 732 7070 2444 |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
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