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Hundeabgabe

Hundeabgabe (seit 1.1.2004)
Abgabe für das Halten von mehr als zwölf Wochen alten Hunden im Stadtgebiet.

Steuerpflicht und Anmeldung
Eine Person, die in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz binnen drei Tagen zu melden.

Entrichtung der Steuer

  • Abgabenschuldner ist der Hundehalter oder die Hundehalterin.
  • Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Anmeldung zu entrichten.
  • Ansonsten ist die Abgabe jährlich am 1. Jänner fällig und innerhalb der ersten 3 Monate des Jahres zu entrichten. Dafür erhalten Sie vom Finanzrechts- und Steueramt einen Erlagschein per Post zugesandt.

Höhe der Abgaben für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr)
Die Hundeabgabe beträgt

  1. für Hunde: 44,00 Euro
  2. für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind (Wachhunde): 10,00 Euro
  3. Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind: 10,00 Euro.

Für InhaberInnen eines gültigen Linzer Aktivpasses wird bei Anmeldung eines Hundes (bitte Aktivpass vorlegen) der unter Ziffer 1 angeführte Abgabensatz um 50 % ermäßigt; bei Wegfall dieser Ermäßigungsvoraussetzung ist die Abgabe für das darauffolgende Haushaltsjahr in voller Höhe zu entrichten.

Eine bereits in Linz bzw. in einer anderen oberösterreichischen Gemeinde entrichtete Hundeabgabe wird angerechnet.

Befreiung von der Hundeabgabe
Der Hundeabgabe unterliegt nicht das Halten von

  • Diensthunden öffentlicher Wachen sowie von Hunden, welche zur Erfüllung sonstiger öffentlicher Aufgaben notwendig sind,
  • speziell ausgebildeten Hunden, die zur Führung blinder oder zum Schutz hilfloser Personen notwendig sind oder die nachweislich zur Kompensierung einer Behinderung des Halters oder der Halterin dienen oder auf deren Hilfe der Halter oder die Halterin zu therapeutischen Zwecken angewiesen ist,
  • Hunden durch konzessionierte Bewachungsunternehmen und
  • Hunden in behördlich bewilligten Tierheimen.

Die Bezahlung der Hundeabgabe können Sie bei der Anmeldung im Abgaben-Service auch bar oder per Bankomat-Kasse vornehmen und wenn Sie wollen, auch einen Abbuchungsauftrag erteilen. Sie ersparen sich damit den Weg zur Bank.

Der Hundehalter oder die Hundehalterin hat die Beendigung der Hundehaltung (Abmeldung) unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters oder einer neuen Hundehalterin innerhalb von einer Woche dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz zu melden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundeabgabeordnung der Stadt Linz.

Abgaben-Service im Neuen Rathaus
Neues Rathaus, 1.Stock, Zimmer 1120

Weiterführende Links



Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: +43 732 7070 2444
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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