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Kennzeichnung der Kurzparkzonenplätze

Die Kennzeichnung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonenplätze erfolgt durch entsprechende Verkehrszeichen mit Zusatztafeln für die zeitliche Gültigkeit der gebührenpflichtigen Kurzparkzone und die höchstzulässige Parkdauer.

HINWEIS: Die blaue Bodenmarkierung am Gehsteigrand dient als Orientierungshilfe und ist nicht rechtsverbindlich. Es gelten ausschließlich die Verkehrszeichen.


Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
E-Mail.: parkservice@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr, 14 bis 17.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr

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Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
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