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Parkgebühr

Die Höhe der Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen beträgt einheitlich 0,50 Euro für jede angefangene halbe Stunde, wobei zumindest für die erste halbe Stunde der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist.
Darüber hinausgehende Zeiten können um 10 Cent-Beträge bis zur Höchstparkdauer von 90 Minuten bzw. 180 Minuten erworben werden.

Hinweis: Ein gelöster Parkschein kann bis zum Ende der bezahlten Parkzeit auch in anderen Zonen verwendet werden. Es darf jedoch die höchstzulässige Parkdauer von 90 Minuten nicht überschritten werden.

Verwendung der Parkgebühren:

Der Nettoertrag aus den Parkgebühren wird zweckgebunden für die Verbesserung und Gestaltung der innerörtlichen Verkehrssituation verwendet.
Konkret heißt das, dass Ihr Parkentgelt ausschließlich für Verkehrsverbesserungen ausgegeben wird.


Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
E-Mail.: parkservice@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr, 14 bis 17.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr

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Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
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