Seitenanfang

Seitenbereiche:
DE .  EN .  IT .  CZ .  | SCHRIFT: A   A+   A++ | KONTRAST +| Österreichische Gebärdensprache

Parkstrafe - Servicestellen

Strafhöhen / Fristen / Rechtsweg:
  • Bei Übertretungen nach dem Oberösterreichischen Parkgebührengesetz wird eine Organstrafverfügung in Höhe von 21,80 Euro ausgestellt und an Sie übergeben oder hinter dem Scheibenwischer hinterlegt. Der Strafbetrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung einzuzahlen.
  • Verstreicht diese Frist, tritt die Organstrafverfügung außer Kraft und der Zulassungsbesitzer erhält eine Anonymverfügung in Höhe von 29,00 Euro. Gegen die Organstrafverfügung und die Anonymverfügung haben Sie noch kein Rechtsmittel.
  • Wird auch die Anonymverfügung nicht innerhalb von 4 Wochen einbezahlt, tritt diese außer Kraft und es wird eine Strafverfügung von mindestens 43,00 Euro bis maximal 220,00 Euro zugestellt. Gegen diese Strafverfügung kann bei Vorliegen berechtigter Einwände binnen 2 Wochen Einspruch erhoben werden. Die Behörde leitet dann das ordentliche Strafverfahren ein.
  • Auskünfte erteilen gerne die Servicestellen unter unten angeführten Adressen.


Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: 732/7070-0
E-Mail.: parkservice@mag.linz.at
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr
Group4 Securitas Austria AG
Langgasse 1 - 7, 4020 Linz
Tel.: +43 732 658094
Fax.: 732/655160
Montag bis Freitag 8.00 bis 18.30 Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00

Sie suchen spezielle Services? Sie können in unserem Serviceindex gezielt nachschlagen.

Serviceindex

weitere Informationen:


55 Stunden Service für Sie!

Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr


Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at

 
+43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.

 

Ihre Meinung ist uns wichtig! .