pauschal - wahlweise für ein Jahr, ein halbes Jahr oder ein Quartal - entrichtet werden. Diese Berechtigung wird jeweils nur für ein Fahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich für Montagearbeiten, Störungsbehebungen udgl.
Achtung:
Direkt vor dem Firmensitz und im Umkreis von 300 m besitzt diese Pauschalierungsvereinbarung keine Gültigkeit. Die Benützung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen innerhalb dieses Umkreises ist nur mit einem gültigen Automaten-Parkschein bis zur jeweils gültigen Höchstparkdauer möglich.
Voraussetzung:
Die Pauschalierungsvereinbarung kann nur für Firmenfahrzeuge, die als Klein-LKW oder als Kombi typisiert sind, beantragt werden.
Notwendige Unterlagen bzw. Daten:
Der Antrag kann telefonisch, per Post, mittels Fax oder per e-mail erfolgen. In jedem Fall sollte er folgende Angaben enthalten:
Seit 1.10.2007 fallen folgende Kosten an:
Die Kosten werden Ihnen nach Ausfolgung der Vereinbarung mittels Zahlschein vorgeschrieben.
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
|
Finanzrechts- und Steueramt Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: 732/7070-0 E-Mail.: parkservice@mag.linz.at |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr Parteienverkehrszeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr, 14 bis 17.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
info@mag.linz.at
+43 732 7070
Umfassender Service unter einer Nummer.
Ihre Meinung ist uns wichtig!