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Pauschalierungsvereinbarung

Die Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Linz kann von folgenden Berufsgruppen
  • Elektro-, Gas- Wasser- und Heizungsinstallateure
  • Tischlereibetriebe
  • Bau- und Bauhilfsgewerbe, Glaser, Maler und Bodenleger
  • Vertreter der elektronischen Medien und Printmedien
  • Gebäudereiniger

pauschal - wahlweise für ein Jahr, ein halbes Jahr oder ein Quartal - entrichtet werden. Diese Berechtigung wird jeweils nur für ein Fahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich für Montagearbeiten, Störungsbehebungen udgl.

Achtung:
Direkt vor dem Firmensitz und im Umkreis von 300 m besitzt diese Pauschalierungsvereinbarung keine Gültigkeit. Die Benützung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen innerhalb dieses Umkreises ist nur mit einem gültigen Automaten-Parkschein bis zur jeweils gültigen Höchstparkdauer möglich.

Voraussetzung:
Die Pauschalierungsvereinbarung kann nur für Firmenfahrzeuge, die als Klein-LKW oder als Kombi typisiert sind, beantragt werden.

Notwendige Unterlagen bzw. Daten:
Der Antrag kann telefonisch, per Post, mittels Fax oder per e-mail erfolgen. In jedem Fall sollte er folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Firma
  • polizeiliches Kennzeichen des Firmenfahrzeuges und Autotype (Klein-LKW oder Kombi)
  • Beginn und Gültigkeitsdauer der Pauschalierungsvereinbarung
  • Name der Person, die die Firma vertritt und die Pauschalierungsvereinbarung persönlich entgegen nimmt
  • Gewerbeschein und Zulassungsschein (in Kopie) sind bei Abholung der Pauschalierungsvereinbarung vorzulegen

Seit 1.10.2007 fallen folgende Kosten an:

  • Jahrespauschale: 406 Euro
  • Halbjahrespauschale: 203 Euro
  • Quartalspauschale: 102 Euro

Die Kosten werden Ihnen nach Ausfolgung der Vereinbarung mittels Zahlschein vorgeschrieben.


Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: 732/7070-0
E-Mail.: parkservice@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr, 14 bis 17.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12.30 Uhr

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Neues Rathaus
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info@mag.linz.at

 
+43 732 7070
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