Warenkörbe und Kleiderständer

Für die Aufstellung von Warenkörben auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine

  • straßenpolizeiliche Bewilligung der Gemeinde und eine
  • Grundeigentümerzustimmung

erforderlich.

Straßenpolizeiliche Bewilligung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Notwendige Unterlagen
ausgefüllter Antrag - es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzubringen.
Lageplan

Kosten pro Warenkorb
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für Straßen, die keine Gemeindestraße sind

Kommissionsgebühr
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung

Die Kosten werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben

Grundeigentümerzustimmung für das öffentliche Gut der Stadt Linz
Für die Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz ist auch eine Grundeigentümerzustimmung des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Der Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwatung übernimmt die Weiterleitung des Antrages an den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.

Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes entfällt gemäß Pkt. II. der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ab 1.1.2024 für Warenkörbe (dauerhafte Warenausräumung vor Geschäftslokalen) das Benützungsentgelt. Die Erteilung einer schriftlichen Grundeigentümerzustimmung (Vertrag) bleibt davon unberührt.

11,10 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite für die Vertragsausfertigung.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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