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Was sind Veranstaltungen

Veranstaltungen im Sinne des oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetzes sind:
  • alle Arten von Aufführungen, Vorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen
  • die Durchführung von Publikumsfahrten mit Museumsbahnen
  • Film-, Video- und DVD-Projektionen
Keine Veranstaltungen sind:
  • Veranstaltungen der Religionsausübung, soweit sie nicht überwiegend der Unterhaltung dienen (Tanzveranstaltungen)
  • Veranstaltungen von Schulen, Universitäten, Akademien, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen im Rahmen der Einrichtung (nicht aber Tanzveranstaltungen wie Mensafeste), soweit sie nicht überwiegend der Unterhaltung dienen (Tanzveranstaltungen)
  • Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen in und von Museen
  • Veranstaltungen, die im Volksbrauchtum begründet sind
  • Ausstellungen von Mustern und Waren durch Gewerbetreibende im Rahmen ihres Gewerbes sowie Ausstellungen von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Der Betrieb von Badeanlagen und Spielplätzen
  • Der Betrieb von Sportstätten für Sportarten, die typischerweise keine Gefährdung der Zuschauer erwarten lassen (z.B. Minigolfplätze und Tennisplätze)
  • Darbietungen von Straßenkunst, wenn keine besonderen Veranstaltungseinrichtungen und Mittel (externe Verstärker, Bühnen, Podeste) verwendet werden
  • Die Durchführung von Geschicklichkeitsspielen, wenn damit keine Menschen gefährdet werden
  • Die Aufstellung und der Betrieb von Spielautomaten (OÖ. Spielapparategesetz)
  • Veranstaltungen, soweit sie durch sonstige gesetzliche Vorschriften geregelt sind, z. B. Schaubergwerke, das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten, Durchführung von Live Peepshows und Video Peepshows, Abhaltung von Tanzkursen

 

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Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: +43 732 7070 2511
E-Mail.: veranstaltungen.bzva@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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