Die mündliche Verhandlung kann nach der Oberösterreichischen Bauordnung im Baubewilligungsverfahren entfallen, wenn die NachbarInnen durch ihre Unterschrift am Bauplan erklären, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben.
Die Baubewilligung ist schriftlich bei der Baubehörde zu beantragen.
Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Diese Unterlagen sind im Anlagen- und Bauservice-Center abzugeben.
| Adresse | Öffnungszeiten |
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Anlagen- und Bauamt Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 Fax.: +43 732 7070 3202 E-Mail.: aba@mag.linz.at |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr. |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
Bürgerservice Center
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
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