Die Vignettenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge bis einschl. 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht (hzGG). Wohnmobile mit einem hzGG bis einschl. 3,5 t unterliegen der Vignettenpflicht. Wohnmobile über 3,5 t hzGG unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut. (www.go-maut.at)
Verkaufsstellen in Österreich:
An allen Autobahngrenzübergängen zu Österreich gibt es zumindest eine Verkaufsstelle, die täglich 24 Stunden geöffnet hat.
Verkaufsstellen im Ausland:
Im Ausland in der Regel bei Automobilclubs und Tankstellen in Grenznähe. Alle Verkaufsstellen im In- und Ausland sind mit dem Vignettensymbol als Türkleber oder als freistehende Tafel gekennzeichnet.
Anbringung:
Nur eine gültige und sichtbar auf der Windschutzscheibe geklebte Vignette erbringt den Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung bei Benützung des hochrangigen Straßennetzes. Bei Motorrädern ist die Vignette auf einen sauberen, nicht leicht auswechselbaren Teil zu kleben.
Kurzzeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) müssen vor Anbringung durch die Verkaufsstelle gelocht werden. Nicht gelochte sowie nicht geklebte Vignetten sind ungültig! Beide Fälle führen zur Einhebung der Ersatzmaut in der Höhe von € 120,-.
Neue Vignette ab Anfang Dezember erhältlich!
Preis für 10-Tages-Vignette: (gültig an 10 aufeinander folgenden Tagen)
€ 8,30 für PKW und Kfz bis einschließlich 3,5 t Gesamtgewicht
€ 4,80 für Motorräder
Preis für 2-Monats-Vignette: (zwei Monate ab dem Tag der Ausstellung)
€ 24,20 für PKW und Kfz bis einschließlich 3,5 t Gesamtgewicht
€ 12,10 für Motorräder
Preis für Jahres-Vignette: (gültig von 1. Dezember Vorjahr bis 31. Jänner des Folgejahres)
€ 80,60 für PKW und Kfz bis einschließlich 3,5 t Gesamtgewicht
€ 32,10 für Motorräder
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
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