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Abschrift aus dem Sterbebuch

Zuständigkeit:

  • Für Personen, die vor dem 1.1.1939 verstorben sind, erhalten Sie die Abschrift aus dem Sterbebuch beim zuständigen Pfarramt.
  • Für Personen, die nach dem 1.1.1939 in Linz verstorben sind, ist die Abschrift beim Einwohner- und Standesamt erhältlich. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, die Abschrift online zu bestellen.

Recht auf Ausstellung von Abschriften haben:

  • Ehepartner/in, Kinder und Eltern jener Person, auf die sich die Eintragung bezieht.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.

Notwendige Unterlagen:

Bei persönlicher Vorsprache ist

  • ein amtlicher Lichtbildausweis und
  • die Sterbeurkunde

erforderlich.

Kosten (Barzahlung erforderlich):

  • 9,30 Euro pro Abschrift.
  • Bei schriftlichen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 14,30 Euro.
  • Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema



Adresse Öffnungszeiten
Einwohner- und Standesamt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
E-Mail.: urkundenbestellung@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr

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