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Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Sozialhilfe und Krankenhilfe

Mit 1. Oktober 2011 wurde die Sozialhilfe durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgelöst.

Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen

  • soziale Notlagen vermieden werden (präventive Hilfe),
  • Personen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Hilfe zur Selbsthilfe)
  • die notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden (Hilfe zur Bedarfsdeckung)
  • eine nachhaltige soziale Stabilisierung angestrebt werden

 Weitere Informationen und Details zur Antragstellung sind im Punkt "Weiterführende Links" zu finden.

 

Infomaterial zu diesem Thema


Weiterführende Links



Adresse Öffnungszeiten
Amt für Soziales, Jugend und Familie, Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Hauptstraße 1 -5, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: + 43 732 7070 54 2755
E-Mail.: asjf@mag.linz.at
Freier KundInnenverkehr: Montag bis Freitag 7 - 12.30 Uhr; KundInnenverkehr nach Vereinbarung: Montag und Donnerstag 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 12.30 bis 13.30 Uhr, Freitag 12.30 - 14 Uhr

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