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Visum (Einreisetitel)

Fremde brauchen für die Einreise nach Österreich ein Visum. Mit einigen Staaten bestehen Abkommen über eine Aufhebung der Visumpflicht (= sichtvermerksfreie Einreise).

Ein Visum berechtigt zu einem befristeten Aufenthalt
1. Reisevisum: Höchstdauer 3 Monate, allerdings keine Berechtigung zur Arbeit in Österreich.
2. D+C-Visum: Höchstdauer 6 Monate, Berechtigung zur Durchführung einer Saisonarbeit.
Ein Visum kann im Inland nicht verlängert werden!

Bei einer Einladung einer visumpflichtigen Person nach Österreich, erklärt sich die einladende Person bereit, für alle Kosten aufzukommen, die öffentlichen Rechtsträgern durch den Aufenthalt des Eingeladenen, auch wenn dieser über den Zeitraum der Einladung hinausgeht, entstehen könnten. 
Diese Einladungen müssen entweder bei der Fremdenpolizei (Stadt Linz) oder der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingebracht werden.
Die Fremdenpolizei bzw. die zuständige BH leiten diese dafür notwendige Besicherung gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen an die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland weiter, die auch zuständig für die Erteilung eines Visums ist.

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Adresse Öffnungszeiten
Einwohner- und Standesamt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, Eingang Fiedlerstraße, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Fax.: +43 732 7070 54 2488
E-Mail.: fremdenrecht@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr; Wir ersuchen um Vorsprache: Montag und Donnerstag von 7 bis 11 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr und Dienstag, Mittwoch, Freitag 7 bis 12 Uhr
Sicherheits- und Kriminalpolizeiliche Abteilung/Fremdenpolizeiliches Referat
Bundespolizeidirektion Linz, Nietzschestraße 33, 4020 Linz
Tel.: +43 732 7803 5134, 5136, 5132, 5133
E-Mail.: BPD-L-Fremdenpolizei@polizei.gv.at

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Minoritenplatz 8, 1014 Wien
Tel.: +43 50 1150 3900
http://www.bmeia.gv.at

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