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Reisepassversagung/Reisepassentziehung

Wenn bei der Antragstellung Tatsachen bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen, kann kein Reisepass ausgestellt werden (§ 14 PassG). Werden solche Tatsachen nach Ausstellung des Reisepasses bekannt, so ist der Reisepass zu entziehen (§ 15 PassG). Der Passbehörde ist in diesem Fall kein Ermessen eingeräumt.


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Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 1. St. Zi 1100, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070 0
E-Mail.: pass@mag.linz.at
Montag und Donnerstag 7 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 - 13:30 Uhr, Freitag 7 - 14 Uhr

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