Kindesunterhalt/Alimente

Allgemeines

Eltern haben gegenüber ihren Kindern - bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit - anteilig Unterhalt zu leisten.
Wird der Unterhalt nicht ordnungsgemäß bezahlt, kann die Abt. "Rechtsangelegenheiten Kinder und Jugendliche" des städtischen Geschäftsbereichs "Soziales, Jugend und Familie" als gesetzlicher Vertreter für Kinder mit ordentlichem Wohnsitz in Linz Unterhaltsansprüche geltend machen und den Unterhalt des Kindes einfordern/sichern, sofern eine entsprechende Bevollmächtigung erteilt wird.

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet Unterhalt grundsätzlich durch seine Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil hat den Unterhalt in Geld zu erbringen.
Lebt ein Kind nicht bei den Eltern, haben in der Regel beide Elternteile Unterhalt in Geld zu leisten.

Bemessung des Unterhalts

Die gängige Rechtsprechung geht von der Prozentsatzmethode aus: Die Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des*der Unterhaltspflichtigen inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bemisst sich je Alter des Kindes wie folgt:

Alter des Kindes

monatliches Nettoeinkommen
(inklusive Sonderzahlungen)

0 bis 6 Jahre 16%
6 bis 10 Jahre 18%
10 bis 15 Jahre 20%
Ab 15 Jahre 22%

Weitere Sorgepflichten werden entsprechend berücksichtigt.

Terminvereinbarungen

Sie können mit unseren weiter unten im Text angeführten Kolleg*innen (-> "Unterhaltsvergleich") Termine vereinbaren, wenn Sie eine Unterhaltsvereinbarung (-vergleich) abschließen möchten, der Unterhalt geändert oder zum Beispiel ein Sonderbedarf (zB für eine Zahnspange) zusätzlich zum Unterhalt erwirkt werden soll.

Sie können sich auch direkt ans örtlich zuständige Bezirksgericht wenden, wenn Sie zum Beispiel die Änderung des Unterhalts fordern.

Für den Abschluss eines Unterhaltsvergleichs ersuchen wir, sich einen Termin mit den zuständigen Kolleg*innen zu vereinbaren und zu diesem Termin folgende Unterlagen mitzubringen und vorab via E-Mail an unterhalt@mag.linz.at zu übermitteln (pdf-Format).

Je Kind:

  • Geburtsurkunde (bei ausländischen Geburtsurkunden ist eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine übersetzte Geburtsurkunde notwendig)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisepass
  • Vaterschaftsanerkenntnis
  • Vereinbarung über eine eventuelle gemeinsame Obsorge
  • Unterhaltsvergleiche vom Kinder- und Jugendhilfeträger bzw. Bezirksgericht
  • Asylbescheid
  • Asylkarte
  • Konventionspass

Vom betreuenden Elternteil:

  • Heiratsurkunde, wenn das Kind/die Kinder während aufrechter Ehe geboren wurde/n
  • Allfälliger Scheidungsbeschluss und Vergleichsausfertigung
  • Reisepass
  • Asylkarte
  • Konventionspass
  • Bankomatkarte

Vom unterhaltspflichtigen Elternteil:

  • Einkommensnachweis (zB Jahreslohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, AMS-Bezugsbestätigung, ...)
Wir ersuchen, diese Unterlagen jeweils gut lesbar und im "pdf-Format" (keine Handy-Fotos!) an uns zu schicken (unterhalt@mag.linz.at) und zusätzlich im Original zum vereinbarten Termin mitzubringen. 
 
 

Ansprechpartner*innen nach Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.

Erstberatung in Unterhalts- und Abstammungsverfahren

Zuständigkeit nach NachnameNameTelefon
A bis K Reif Dietmar 7070-2865
L bis Z Fidler Claudia 7070-2873
     


Gerichtliche Vertretung in Unterhalts- und Abstammungsverfahren

Zuständigkeit nach NachnameNameTelefon
B, G, I, Y Greb Melanie 7070-2816
F, H, K Eder Andreas 7070-2813
C, L, O, Q, S, W, X Fischereder Manuela 7070-2871
A, E, J, U, V Hartl Lukas 7070-2814
M, P, T, N Leitner Johannes 7070-2807
D, R, Sch, St, Z Schrogl Ines 7070-2815


Einforderung von Unterhalt

Zuständigkeit nach NachnameNameTelefon
C, P, Q, R, S, T Steinkellner Christian 7070-2812
K, M, O, Y Hackl Isabella

7070-2811

B, G, H, V Zeirzer René 7070-2810
A, D, E, F, J, W Nötstaller Sandra 7070-2882
I, L, N, St, Sch, U, X, Z Kohl Sebastian 7070-2868

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sjf@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeíten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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