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Kommunalsteuer

Unternehmer (natürliche Personen und juristische Personen).

Bemessungsgrundlage
sind grundsätzlich die Bruttolöhne der Dienstnehmer einer im Linzer Stadtgebiet gelegenen Betriebsstätte.

Höhe der Steuer
3 Prozent der Bemessungsgrundlage; die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen.

Entrichtung der Steuer

  • an den Magistrat Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, bis zum 15. des darauffolgenden Monats
  • Zahlscheinanforderung bei den zuständigen Sachbearbeitern
  • bis zum 31. März des nächsten Kalenderjahres:
    Abgabenerkärung über die Bemessungsgrundlage
  • Bei Betriebsende:
    Abgabenerklärung innerhalb eines Monats

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kommunalsteuergesetz.

Bei der Neuanmeldung eines Betriebes bringen Sie bitte das Erhebungsblatt ausgefüllt und firmenmäßig gefertigt mit.

Bitte beachten Sie, dass bei jeder Eingabe auch die Steuernummer des Finanzamtes anzugeben ist.

Formulare und Online-Dienste zu diesem Thema


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Adresse Öffnungszeiten
Finanzrechts- und Steueramt
Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz
Tel.: +43 732 7070
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30; Freitag 7 bis 14 Uhr

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