Unternehmer (natürliche Personen und juristische Personen).
Bemessungsgrundlage
sind grundsätzlich die Bruttolöhne der Dienstnehmer einer im Linzer Stadtgebiet gelegenen Betriebsstätte.
Höhe der Steuer
3 Prozent der Bemessungsgrundlage; die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen.
Entrichtung der Steuer
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kommunalsteuergesetz.
Bei der Neuanmeldung eines Betriebes bringen Sie bitte das Erhebungsblatt ausgefüllt und firmenmäßig gefertigt mit.
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Eingabe auch die Steuernummer des Finanzamtes anzugeben ist.
| Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|
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Finanzrechts- und Steueramt Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 |
Montag und Donnerstag 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13.30; Freitag 7 bis 14 Uhr |
Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr
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