Freilaufflächen

Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den unten angeführten Freilaufflächen:

(aber Achtung, auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen ist das Mitführen von Hunden verboten!)

Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, wo das Mitführen von Hunden verboten ist (beispielsweise Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

Es steht eine Online-Karte zur Verfügung, mit verordneten Freilaufflächen, Mitführverbotszonen für Hunde und Standorte von Hundekotsackerspender im Stadtgebiet.

  • Linzer Donauufer ab VÖEST-Brücke A7 stromabwärts

  • Parkanlage Freinberg

  • Parkanlage Sonnenpromenade (Arboretum)

  • Parkanlage Bauernberg

  • Park Seniorenzentrum Ing.-Stern-Straße (eingezäunt)

  • Hummelhofwald

  • Wasserwald Nord und Süd (laut Beschilderung Linz AG)

  • WAG-Park Landwiedstraße

  • Traunauen nördlich der Traun zwischen Ebelsberger Brücke und Eisenbahnbrücke

  • Ökopark Hainbuchenweg (eingezäunt)

  • Panuliwiese (eingezäunt)

  • Wanderwege Dießenleitenbach und Bachlberg, ausgenommen Verkehrsflächen und geschlossen bebaute Gebiete

  • Wanderwege Pöstlingberg, ausgenommen Schmittenwiese, Kreuzweg und Bereich zwischen Samhaberstraße und Hohe Straße, Verkehrsflächen und geschlossen bebaute Gebiete

  • Heilhamerpark (laut Beschilderung Linz AG)

  • Urfahraner Donauufer ab VÖEST-Brücke A7 stromabwärts bis zur Stadtgrenze

  • Blumauerstraße Nähe Musiktheater (eingezäunt)

  • Bellevuepark-Bindermichl Süd (eingezäunt)

  • Park Bruckner-Tower/BH UU (eingezäunt)

Infomaterial zu diesem Thema

Weiterführende Links

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  • Geschäftsbereich Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070


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