Abstammung / Vaterschaft

Vater des Kindes ist der Mann

  • der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist oder
  • als Ehemann der Mutter nicht früher als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist oder
  • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist

Als verheiratete Eltern haben Sie für Ihr Kind die gemeinsame Obsorge. Sie haben beide sowohl bei Pflege, Erziehung, rechtlicher Vertretung und Vermögensverwaltung die gleichen Rechte.

Wissenswertes für die unverheiratete Mutter

Als Mutter des Kindes erhalten Sie innerhalb von drei Wochen nach Beurkundung der Geburt ihres Kindes ein Informationsblatt mit dem Angebot, sich im Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie zu melden und den Kindesvater zu bezeichnen. Sie können uns beauftragen, die Anerkennung der Vaterschaft zu beurkunden, wenn der ordentliche Wohnsitz von Ihnen und Ihrem Kind in Linz ist.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist im Standesamt möglich. Wenn kein Einvernehmen mit dem Vater Ihres Kindes besteht, sind wir Ihnen bei der Festestellung der Vaterschaft behilflich.

Wissenswertes für den zweifelnden Vater

Sie sind bereits rechtlicher, aber möglicherweise nicht biologischer Vater eines Kindes und zwar durch die eheliche Geburt des Kindes oder weil Sie zum Zeitpunkt der Anerkennung sicher waren, der Vater zu sein, können Sie innerhalb von zwei Jahren nach Auftauchen Ihrer Bedenken beim örtlich zuständigen Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Bestreitung der ehelichen Geburt oder auf Rechtsunwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses einbringen.

Ansprechpartner*innen zum Thema Vaterschaft und damit verbundene allgemeine Rechtsfragen
(nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes) im Geschäftsbereich für Soziales, Jugend und Familie:

Zuständigkeit nach NachnameNameTelefon
B, D, E, S, V, Y Eckerstorfer Kurt 7070-2867
F, H, K Eder Andreas 7070-2813
C, G, I, L, O, Q, W, X Fischereder Manuela 7070-2871
A, J, U, Z Hartl Lukas 7070-2814
M, P, T, N Leitner Johannes 7070-2807
R, Sch, St Schrogl Ines 7070-2815

 

Vereinbarung der gemeinsame Obsorge am Standesamt Linz für in Linz geborene Kinder:

Seit 01.02.2013 gibt es die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge für ein Kind am Standesamt Linz zu vereinbaren. Es ist dafür das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig.

Informationen über die Vereinbarung der gemeinsamen Obsorge erteilen die Standesbeamt*innen.

Weiterführende Links

Rückruf

Wünschen Sie einen Rückruf zum Thema Abstammung / Vaterschaft?

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sjf@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeíten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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