Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes, Urnenhaines oder einer Urnenhalle

Entsprechend den Bestimmungen des § 21 Absatz 2 Oberösterreichisches Leichenbestattungsgesetzes, kann eine Urne auf Wunsch auch außerhalb eines Friedhofes, Urnenhaines oder einer Urnenhalle auf Privatgrund (z.B. in einem Haus, im privaten Garten bzw. wenn ein solcher nicht vorhanden ist, auch in einer Wohnung, sowohl Miet- als auch Eigentumswohnung) beigesetzt werden.

Diese Bewilligung ist vom Geschäftsbereich Gesundheit und Sport zu erteilen, wenn

  • die Umstände der beabsichtigten Beisetzung
  • der Beisetzungsort
  • und die Person des Antragstellers

eine pietät- und würdevolle Beisetzung der Urne erwarten lassen (in Wohnungen beispielsweise in einem eigenen Andachtsraum).

Die Beantragung kann im Geschäftsbereich Gesundheit und Sport mit dem Antragsformular erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Lichtbildausweises von dem*r Antragsteller*in
  • Nachweis der Eintragung des Sterbefalls nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften (Sterbeurkunde in Kopie oder Auszug aus dem Sterbebuch)
  • Grundbuchsauszug
  • Testament (Kodizill) bzw. letztwillige Verfügung der*des Verstorbenen, dass diese Bestattung gewünscht wird oder schriftliche Zustimmungserklärung aller Kinder und Eltern der*des Verstorbenen und der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners
  • Plan des Grundstückes bzw. der Wohnung oder Lichtbild des Andachtsraumes mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne

Nach Erhalt des Ansuchens wird bei einem Ortsaugenschein festgestellt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Kosten für das Verfahren (Verwaltungsabgabe, Bundesgebühr und Kommissionsgebühr) belaufen sich auf ca. 200,00 Euro pro Urne.

Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Herr Thomas Erhartmaier, Zimmer 1126, Telefon +43 732 7070 2456
E-Mail: sanitaet.gs@mag.linz.at

Frau Christina Novak, Zimmer 1126, Telefon +43 732 7070 2459
E-Mail: sanitaet.gs@mag.linz.at

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

Mehr dazu