Bewohner*innen-Parkkarte

Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.

Mit der Bewohner*innen-Parkkarte (= Kontrollhilfsmittel zur Ausnahmebewilligung) kann man sein Auto in den Kurzparkzonen der unmittelbaren Wohnumgebung in der jeweiligen Bewohnerparkzone ohne zeitliche Beschränkung abstellen. Sie gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonenbereiche, die mit einer Zusatzbeschilderung vom Bewohner*innen-Parken ausgeschlossen sind!

Voraussetzung
für eine solche Berechtigung (maximal 1 Karte pro Person) ist, dass der*die Antragsteller*in

  • den Hauptwohnsitz in der beantragten Bewohner*innen-Parkzone hat,
  • keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat und
  • Zulassungsbesitzer*in oder Leasingnehmer*in eines Kraftwagens (maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist oder
  • nachweist, dass ihm*ihr ein arbeitgebereigener Kraftwagen (= Firmenfahrzeug; maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) auch zur Privatnutzung überlassen wird.
    (Achtung! Bei Firmenfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist keine Sofortausstellung möglich. Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter +43 732 7070), oder
  • einen mind. 4-monatigen Mietvertrag über ein KFZ eines gewerblichen Vermieters vorlegt (sog. Langzeitmietautos bzw. Abo-Autos) - diesfalls ist die Antragstellung bitte im BSC vorzunehmen.
Eine Verlängerung kann bereits bis zu 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karte beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsschein
    (Hinweis: Die Adressänderung bei einer Übersiedlung innerhalb von Linz bzw. eine Namensänderung bedarf keiner Änderung mehr im Zulassungsschein)
  • Im Falle einer Namensänderung: Namensänderungsbescheid, sofern der Zulassungsschein noch auf den vorhergehenden Namen lautet
  • nur bei Firmenfahrzeugen erforderlich: Bestätigung der Überlassung des konkreten Firmenfahrzeuges (Angabe des Kennzeichens) zur Privatnutzung (bitte benutzen Sie untenstehendes Formular)
  • ggf. Langzeit-Kfz-Mietvertrag mit mind. 4-monatiger Laufzeit (Achtung: Bewilligungsdauer ist von der Mietvertragsdauer abhängig!)

Ausstellung bzw. Verlängerung:

Die Ausnahmebewilligung bzw. Bewohner*innen-Parkkarte kann beantragt werden:

  • persönlich (eventuell auch durch eine*n Vertreter*in mit den erforderlichen Unterlagen) in allen Bürger*innen-Servicestellen
  • im Falle von Langzeitmietautos bitte persönlich im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus
  • telefonisch bei Verlängerungen ohne Änderungen in den Voraussetzungen
  • online für 

    • Privatfahrzeug oder
    • Firmenfahrzeug (Bestätigung der Überlassung des Firmenfahrzeuges zur Privatnutzung ist bei der online-Beantragung ebenfalls zu übermitteln)

Für eine rechtzeitige Zustellung wird empfohlen, den telefonischen Verlängerungsantrag oder einen online-Antrag 14 Tage vor Ablauf der alten Bewohner*innen-Parkkarte zu stellen. Die telefonisch bzw. online beantragte Bewohner*innen-Parkkarte wird innerhalb einer Woche zugeschickt.

Kosten:

  • 54,40 Euro für eine 1-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
  • 94,50 Euro für eine 2-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
  • 14,30 Bundesgebühr für jede Ausstellung während der Laufzeit (Umschreibung der Bewohner*innenparkkarte oder Duplikat aufgrund Verlustanzeige)


Hinweise:

  • Teilen sich zwei Antragsteller*innen, die in unterschiedlichen Bewohner*innen-Parkzonen wohnen, ein Fahrzeug (Car Sharing), so ist die Ausstellung von 2 Bewohner*innen-Parkkarten möglich. Voraussetzung ist, dass bei Fahrzeugen, die im Eigentum der beiden Antragsteller*innen stehen, beide im Zulassungsschein eingetragen sind; wird ein Leasingfahrzeug genutzt, müssen beide Personen Leasingnehmer*innen sein.
  • Unwahre Angaben bei der Antragstellung (z. B. zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

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Kontakte

  • Bürger*innen-Service Neues Rathaus

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: info@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr;
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Stadtbibliothek Auwiesen

    Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Montag 11 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr, Dienstag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr
  • Stadtbibliothek Dornach-Auhof

    Sombartstraße 1 - 5, 4040 Linz +43 732 3408 25660


    Montag 11 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 und 14 bis 19 Uhr
  • Stadtbibliothek Ebelsberg

    Kremsmünsterer Straße 1 - 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Dienstag und Freitag von 9 bis 14 Uhr, Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Stadtbibliothek Pichling
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
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Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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