Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde kann wahlweise in deutscher Sprache oder in einer internationalen Form (zehnsprachig) ausgestellt werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminreservierung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfel. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.

Achtung!
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen. Die Urkunden sind ab diesem Zeitpunkt dynamisch, das heißt es scheint nicht mehr der Geburtsname auf, sondern jener Name, den man zum Zeitpunkt der Ausstellung führt.

Zuständigkeit:

  • jedes Standesamt in Österreich
  • Personen, die vor dem 1.1.1939 geboren sind, erhalten die Geburtsurkunde beim zuständigen Pfarramt.

Recht auf Ausstellung von Urkunden haben:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.

Notwendige Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis und Angaben zum Geburtsort und Geburtsdatum

Kosten (Barzahlung erforderlich):

  • 9,30 Euro pro Urkunde (bei der Erstausstellung ist die Geburtsurkunde für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos) bei einer persönlichen Bestellung.
  • Bei schriftlichen und telefonischen Anträgen (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung ohne digitaler Signatur) beträgt die Antragsgebühr zusätzlich 14,30 Euro.
  • Bei online-Bestellungen mit digitaler Signatur ermäßigt sich die zusätzliche Gebühr für schriftliche Anträge auf  8,60 Euro
  • Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.

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Weiterführende Links

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Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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