Stützmauern

Die Errichtung von Stützmauern und freistehenden Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände sowie von Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände, sind der Baubehörde anzuzeigen.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (3-fach) anzuschließen:

  • Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Stützmauer bzw. freistehenden Mauer - (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
  • ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Stützmauer bzw. freistehenden Mauer (Grundriss, Schnitt, Materialien udgl.).

Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

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