Verkaufsstand für selbstgebastelte Artikel

Dieser Antrag ist nur für den Verkauf von selbstgebastelten Artikeln (zum Beispiel Palmbesen, Gestecke und Kränze in der Adventzeit) auf öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen.

Für die Aufstellung eines Verkaufsstandes auf öffentlichem Gut der Stadt Linz ist auf jeden Fall eine Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich.

Wenn der Verkaufsstand für selbstgefertige Artikel eine Fläche von mehr als 5 beansprucht oder außerhalb der festgelegten Aufstellungsorte aufgestellt werden soll, ist auch eine straßenpolizeiliche Bewilligung des Geschäftsbereiches Bau- und Bezirksverwaltung notwendig. In diesen Fällen wird der Antrag vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung weitergeleitet.

mögliche Standorte
Landstraße vor der Ursulinenkirche
Landstraße vor der Karmelitenkirche
Herrenstraße bei Nr. 36 (vor dem Neuen Dom)

Anzahl der Aufstellungstage
maximal 3 Tage pro Jahr

Erledigungsdauer
mindestens 4 Wochen

Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß Tarifpost 13 der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein Entgelt verrechnet.

11,10 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung (in der Regel umfasst ein Vertrag 3 Seiten).

Zusätzliche Kosten für einen Verkaufsstand bei über 5 beanspruchter Fläche oder an einem anderen als den festgelegten Standorten
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe
35,80 für Gemeindestraßen

Sämtliche Kosten werden mit der Enderledigung vorgeschrieben.

Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Ansuchen
Vor Antragstellung wird eine telefonische Terminvereinbarung und Standplatzreservierung beim Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung, empfohlen.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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