Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft - Erforderliche Unterlagen Aufgebot
Bei der Anmeldung zur Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft ist es erforderlich, einige Dokumente vorzulegen.
Beide Partner*innen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ev. Heiratsurkunden/Partnerschaftsurkunden sämtlicher Vorehen/Eingetragener Partnerschaften und Nachweis der Auflösung (gerichtliche Auflösungsentscheidung mit Rechtskraftstempel oder Sterbeurkunde)
- ev. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- ev. Nachweis akademischer Grade
- Minderjährige können nur mit der Zustimmung der Eltern und nach Einholung der Ehemündigkeitserklärung vom zuständigen Bezirksgericht die Eheschließung anmelden
Hinweis: Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift erforderlich
Fremde Staatsangehörige:
- Fremde benötigen zusätzlich eine aktuelle Bestätigung über Ihren Familienstand
- Fremde benötigen den gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Fremdsprachige Dokumente müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch übersetzt und von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.
Bei speziellen Anfragen helfen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch weiter!
Hinweis: Bei einer schriftlichen bzw. Online-Bestellung der Urkunden müssen zusätzlich 14,30 Euro Bundesgebühr verrechnet werden.