Grabungsarbeiten

Bei der Durchführung von Grabungsarbeiten auf Gemeindestraßen, Ortschaftswegen, Güterwegen, Radfahr-, Fußgänger- und Wanderwegen und den dazugehörigen Anlagen sowie in öffentlichen Garten- und Grünanlagen brauchen Sie unabhängig von anderen Bewilligungen auch eine Grabungsbewilligung.

Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Online-Ansuchen

Zuständigkeit für Grabungen
Für Grabungen ist der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik zuständig. Dafür müssen Sie vor Beginn der Grabungsarbeiten das Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich herstellen.

Stadtgrün und Straßenbetreuung
Abt. Logistik und Technik
4020 Linz, Johann-Metz-Straße 5
Tel. +43(0)664/273 0840 (Gaisbauer Roland)
Tel. +43(0)664/9209595 (Matijevic Marko)
Tel. +43(0)664/841 1521 (Werner Rosenberger)
Tel. +43(0)664/894 0401 (Markus Zarzer)


Wichtiger Hinweis
Die bewilligte Grabung ist in Form einer Grabungsmeldung (samt Lageplan) nachstehend angeführten Institutionen und Leitungsträgern (siehe Liste Leitungsträger) anzuzeigen.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sgs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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