Straßenpolizeiliche Bewilligung für Baustellen/BaustellenCenterLinz

Wird durch Arbeiten auf oder neben der öffentlichen Verkehrsfläche der Straßenverkehr beeinträchtigt, brauchen Sie nach § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 unabhängig von anderen Rechtsvorschriften eine Bewilligung.

Der Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung erteilt diese Bewilligung auf Antrag des*der Bauführers*in, wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Vekehrs unter anderem durch Bescheidauflagen beziehungsweise durch Verordnung von Verkehrsmaßnahmen sichergestellt wird.

Anträge können per Online-Formular gestellt werden. 

Bei Fragen kontaktieren Sie das BaustellenserviceCenter am besten per E-Mail unter baustellen.bbv@mag.linz.at 

Das BaustellenserviceCenter im Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4006 und 4005, bietet mit seinen Inhouseterminen eine zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung von Baustellenverfahren nach der Straßenverkehrsordnung - bitte um Terminvereinbarung unter der oben angeführten E-Mail-Adresse.

Eine rasche Erledigung Ihrer Anträge ist uns ein Anliegen!

Zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Abwicklung legen Sie Ihrem Ansuchen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Name und Anschrift Antragsteller*in (im Falle einer Firma die Firmenbuchnummer)
  • Beschreibung der Bauarbeiten und des benötigten Ausmaßes der Fläche des öffentlichen Gutes (Maße der Lagerfläche, des Krans, Steigers, etc.)
  • Zeitraum der Arbeiten
  • Pläne oder Beschreibung der Straßensituation (Straßenbreite, Gehsteigbreite, etc.)

Da unterschiedliche Anhörungsrechte gewahrt werden müssen, bitten wir um eine Vorlaufzeit von circa einer Woche. Falls eine Verhandlung (vor Ort) abgehalten werden muss, ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro für jede Beilage

Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für alle Straßen, die keine Gemeindestraßen sind

Kommissionsgebühr
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung

Diese Kosten werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben.

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, BaustellenCenterLinz

    +43 732 7070 E-Mail Adresse: baustellen.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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