Würstel- und Fischbratstände

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Würstel- und Fischbratständen und ähnlichen Verkaufseinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie von touristischen Informationsständen, Toilettenanlagen und ähnlichen Einrichtungen für Verkehrszwecke ist der Baubehörde anzuzeigen.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (3-fach) anzuschließen:

  • ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.

Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

Mehr dazu