Sozial- und Jugendförderung

Die Stadt Linz fördert im Rahmen der Sozial- und Jugendförderung (auf Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinien) die Beratung, Betreuung bzw. Beschäftigung folgender Zielgruppen: Kinder, Familien, Alleinerzieher*innen, Jugendliche, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen, Migrant*innen und soziale Randgruppen.

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • präventive Maßnahmen, die beitragen können, individuelle Notlagen zu verhindern.
  • Maßnahmen, die das soziale Angebot der Stadt Linz, d. h. die bestehende soziale Infrastruktur, in der Form ergänzen, dass den sozialen Bedürfnissen der Bewohner*innen entsprochen wird.
  • Maßnahmen, welche die Integration benachteiligter Gruppen in das gesellschaftliche Leben zum Ziel haben.
  • Maßnahmen, die geeignet sind, den Zugang zu den angebotenen sozialen Dienstleistungen sicherzustellen, zum Beispiel durch stadtteilnahe Organisation, offensive Information sowie durch unbürokratische Beratungs- und Vermittlungsdienste.
  • Maßnahmen, die zur Entstehung flächendeckender sozialer Netze in den Stadtteilen beitragen.
  • Maßnahmen, die geeignet sind, das Leben und Wohnen im eigenen Lebensbereich zu fördern und zu ermöglichen.

Förderungsabwicklung

Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie prüft vor Gewährung einer Förderung den Bedarf und die Effizienz der angebotenen Leistungen und der Vereinstätigkeit.

  1. Bitte füllen Sie das Förderungsformular vollständig aus und übermitteln es mit den erforderlichen Beilagen an:
    Magistrat Linz, Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie.
  2. Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen übermitteln wir das Förderungsansuchen an die zuständigen Organe der Stadt Linz zur Entscheidung. Die schriftliche Zusage erfolgt durch den Bürgermeister. Im Falle einer Absage, verständigt Sie das Amt für Soziales, Jugend und Familie.
  3. Die Gewährung der Förderung kann zur Sicherstellung des Förderungszweckes mit speziellen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
  4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt zu jenem Zeitpunkt, der im Verständigungsschreiben beziehungsweise in den Vereinbarungen angeführt ist.
  5. Als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung sind der Finanzplan (Einnahmen-Ausgabenrechnung beziehungsweise doppelte Buchhaltung), das Abrechnungsblatt für Einzelbelege und der Jahresabschluss bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres zu erbringen.

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie

    Hauptstraße 1-5, 4024 Linz +43 732 7070 2779 E-Mail Adresse: bettina.moestl@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr; Dienstag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeíten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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