Vollwärmeschutzfassade auf öffentlichem Gut

Für die Errichtung einer Vollwärmeschutzfassade auf der Straßenseite Ihres Objektes ist vor Durchführung der Baumaßnahme eine Zustimmung des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich soferne das Haus unmittelbar an das öffentliche Gut der Stadt Linz angrenzt und dadurch die neu zu errichtenden Vollwärmeschutzfassade öffentliches Gut bzw. öffentlichen Luftraum in Anspruch nimmt.

Kosten

Gemäß Pkt. XVI. ist diese Maßnahme zur energietechnischen Sanierung eines Objektes vom Entgelt der diesbezüglich in Betracht kommenden Tarifpost der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz befreit.

 

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formular
  • Lageplan mit aktuellen Gehsteigbreiten

 

Hinweis

Wenn im Zuge der Baumaßnahme die Umsituierung von bestehenden Verkehrszeichen oder anderen Verkehrsleiteinrichtungen erforderlich ist, ist rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung, Abt. Logistik und Technik herzustellen. Die Kosten für eine mögliche, durch Ihre Baumaßnahme verursachte Neuaufstellung von Rohrsäulen werden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Ansprechpartner in diesem Zusammenhang ist Herr Ing. Wolfgang Weilguni, Tel. 7070-3341.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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