Straßenkunstbescheid

Um in den Linzer Fußgängerzonen als Straßenkünstler*in auftreten zu können, ist für derartige Darbietungen nach der Straßenverkehrsordnung eine behördliche Bewilligung erforderlich. Der*Die Antragsteller*in erhält diese Bewilligung für maximal einen Tag pro Woche.

Hinweis:
Bitte beachten Sie die im Bescheid angeführten Beschränkungen.

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Antragsteller*innen, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, haben grundsätzlich ein Reisedokument vorzulegen (Reisepass oder Personalausweis)

Kosten für Straßenkünstler, z. B. Straßenmalerei, Jonglage etc.
Verwaltungsabgaben:  € 35,80
Bundesgebühr:            € 14,30
Insgesamt:                 € 50,10

 

Kosten für Straßenmusikanten (nur unverstärkt)
Verwaltungsabgaben:  € 35,80
Bundesgebühr:            € 14,30
Insgesamt:                 € 50,10

Hinweis:
Die Bundesgebühren und die Verwaltungsabgaben wurden nach den angeführten gesetzlichen Bestimmungen bemessen und sind sofort zu bezahlen.

Ausstellung durch :

Eine Antragstellung ist nur persönlich im Bürger*innen-Service Neues Rathaus zu den Öffnungszeiten möglich.

Kontakte

  • Bürger*innen-Service Neues Rathaus

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: info@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr;
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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