Dienstfahrräder

Was wird gefördert

Die Stadt Linz unterstützt Betriebe/ Organisationen etc. (Firmenstandort in Linz) beim Ankauf von maximal 5 Dienstfahrräder bzw. von E-Dienstfahrrädern (in Kooperation mit der Linz AG).

  • Als (E-)Dienstfahrräder sind (E-)Fahrräder für Arbeits- und Dienstwege zu verstehen, die gemäß Fahrradverordnung straßentauglich ausgerüstet sind.
  • Gebietskörperschaften werden nicht gefördert!
  • Fahrräder und Elektrofahrräder für Privatpersonen werden nicht gefördert.

Vorgangsweise:

  • Antrag mit nachstehendem Formular herunterladen
  • Förderungsantrag inklusive Beilagen an
    Magistrat Linz
    Planung, Technik und Umwelt - Stadtklimatologie und Umwelt
    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
    ODER
    via E-Mail an ptu.sku@mag.linz.at senden.
  • Näheres zu den Förderbedingungen bzw. zur Abwicklung der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen beim Förderformular. 

Förderhöhe:

Die Förderhöhe beträgt 30 % der Investitionskosten bzw. max. 500 Euro.

 

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu.sku@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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